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Ziel des Gesetzes

Wie schon der Wortlaut des Entwurfs verdeutlicht, ist das wichtigste Ziel des Gesetzes der Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten. Dies soll nach Auffassung des Bundesrates durch die Beseitigung der Defizite im Bereich des Ermittlungsverfahrens und der Strafverfolgung erfolgen. Im einzelnen bedeutet dies:

 

  • eine Änderung des § 100a StPO, so dass sowohl der sexuelle Missbrauch von Kindern als auch die Verbreitung pornografischer Schriften künftig einer Telekommunikationsüberwachung zugänglich sind
  • den Einsatz von "IMSI-Catchern", durch die der Standort sowie die Geräte- und Kartennummer eines aktiv geschalteten Handys mit "Pre-Paid"-Karten ermittelt werden können, so dass das erforderliche Datenmaterial für die Durchführung einer Telefonüberwachung gemäß § 100a StPO verfügbar ist
  • die (Wieder-) Einführung der Nutzung der Standorterkennung bei aktiv geschalteten Handys zu Strafverfolgungszwecken auch außerhalb einer Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a StPO und die Einführung von Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten
  • und schließlich die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Sexualdeliktstäter im Rahmen einer Fahndung nach Straftätern, die sich durch Flucht dem Straf- oder Maßregelvollzug entzogen haben. (Bislang war es Voraussetzung, dass auch die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 100a und 100c I Nr. 2 StPO vorliegen, was im Falle der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174 ff. StGB nicht der Fall war.)

 

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung BT-Drs. 14/9801.

Da der Gesetzentwurf in der 14. Legislaturperiode nicht abschließend beraten werden kann, beruft Bundesjugendministerin Renate Schmidt im September 2003 eine Arbeitsgruppe zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt" ein. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Ausarbeitung eines Aktionsplanes, der unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht:

  • Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Schaffung eines Modellprojekts "Sexuell auffällige junge Täter"
  • Ausbau der Fortbildung im Bereich Justiz und Polizei
  • stärkere Sensibilisierung der Tourismuswirtschaft
  • Verstärkte Zusammenarbeit mit Internetprovidern zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet

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