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Ziel des Gesetzes

Die Zielsetzungen der einzelnen Entwürfe sind nicht vollkommen identisch, überschneiden sich aber weitgehend.

Ziele des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen (zur detaillierten Zielsetzung siehe BT-Drs. 14/7796):

  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Entlastung des sozialen Sicherungssystems
  • Ausschluss unzuverlässiger Unternehmen von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei schweren Verfehlungen
  • Inkenntnissetzung öffentlicher Auftraggeber von derartigen Ausschlüssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Ziele des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 26.04.01 (zur detaillierten Zielsetzung siehe BR-Drs. 322/01):

  • Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit
  • Bewahrung der unverzichtbaren Ordnungsfunktion des Tarifsystems
  • Vermeidung der Wettbewerbsverzerrung
  • Verhinderung von Billiglöhnen
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen

Ziele des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 26.07.00 (zur detaillierten Zielsetzung siehe BR-Drs. 438/00):

  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
  • Vermeidung von Vergabe- und Investitionsblockaden
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Baubranche
  • Verhinderung von Dumpinglöhnen am Bau
  • Bewahrung der unverzichtbaren Ordnungsfunktion der Tarifverträge im Baubereich

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