Die Zielsetzungen der einzelnen Entwürfe sind nicht vollkommen identisch, überschneiden sich aber weitgehend.
Ziele des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen (zur detaillierten Zielsetzung siehe BT-Drs. 14/7796):
- Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
- Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Entlastung des sozialen Sicherungssystems
- Ausschluss unzuverlässiger Unternehmen von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei schweren Verfehlungen
- Inkenntnissetzung öffentlicher Auftraggeber von derartigen Ausschlüssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Ziele des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 26.04.01 (zur detaillierten Zielsetzung siehe BR-Drs. 322/01):
- Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit
- Bewahrung der unverzichtbaren Ordnungsfunktion des Tarifsystems
- Vermeidung der Wettbewerbsverzerrung
- Verhinderung von Billiglöhnen
- Erhaltung von Arbeitsplätzen
Ziele des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 26.07.00 (zur detaillierten Zielsetzung siehe BR-Drs. 438/00):
- Schaffung von Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
- Vermeidung von Vergabe- und Investitionsblockaden
- Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Baubranche
- Verhinderung von Dumpinglöhnen am Bau
- Bewahrung der unverzichtbaren Ordnungsfunktion der Tarifverträge im Baubereich