Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 32 des Körperschaftsteuergesetzes für Dividendenzahlungen an bestimmte gebietsfremde EU-/EWR-Körperschaften gegen Unionsrecht verstößt. Durch das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 (BeckRS 2011, 81517) werden diese Körperschaften von der Kapitalertragsteuer bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vollständig entlastet.
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