Der Gesetzentwurf sieht eine Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.
Bereits im laufenden Jahr sollen die Maßnahmen zu einem steuerlichen Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro führen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.