Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Förderung beziehe sich - wie die vergleichbaren Förderprogramme durch die Bankengruppe der KfW - auf Wohngebäude. Gefördert werden sollen Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung soll zielgerichtet ausgestaltet werden. Sie stelle auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setze voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert werde. Dies müsse durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Die Aufwendungen für die Maßnahmen sollen im Falle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben werden. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, könnten die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.