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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität:

  • Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
  • eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets,
  • die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und
  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen vorgesehen:

  • Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer,
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen,
  • Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“),
  • Einführung eines Bewertungsabschlags bei Mitarbeiterwohnungen und
  • Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books.

Ferner erfolgen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH. Dies sind insbesondere die sogenannten Quick Fixes, Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU:

  • Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager,
  • Reihengeschäfte und
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen.

Zu den weiteren geplanten Regelungen gehören unter anderem die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstige redaktionelle Änderungen.


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