I. Referentenentwurf
Um die OECD-Standards international durchzusetzen, sollen laut dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums folgende Maßnahmen ergriffen werden:
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Möglichkeit der Einschränkung bestimmter steuerlicher Regelungen bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die sich nicht an die OECD-Standards halten
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Verbesserung der Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Aufklärung steuerlicher Sachverhalte durch erweitere Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland sowie erweiterte Prüfungsrechte der Finanzbehörden
II. Regierungsentwurf
Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der von der OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) entwickelten Standards zu Transparenz und umfassendem Auskunftsaustausch in Steuersachen gefördert und die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen (auch zu Finanzinstituten) in unkooperativen Staaten verbessert werden.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, die folgendes vorsieht:
Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.
Allgemein soll gelten: Je mehr ein anderer Staat kooperiert und für die Besteuerung notwendige Auskünfte erteilt, umso weniger Nachweise muss der betroffene Bürger selber erbringen. Besteht mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen, das die Übermittlung der nach dem Standard gewährleistet oder ist sonst die Auskunftsübermittlung sichergestellt, entstehen insoweit keine besonderen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten für den Einzelnen.
Die «Schwarze Liste»
Zwar ist die sogenannte «Schwarze Liste» der OECD, die Staaten und Gebiete ausweist, die die OECD-Standards nicht akzeptieren, derzeit leer, weil zuletzt auch Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay den OECD- Standard zum Auskunftsaustausch akzeptiert haben.
Jedoch gebe es in Europa und weltweit noch Länder und Gebiete, die ihre Zusagen erst noch umsetzen müssen. So lange der OECD Standard noch nicht umgesetzt ist, bestehen die Bedingungen, die die Steuerhinterziehung begünstigen, fort und nicht nur Deutschland, sondern auch zahlreichen anderen Ländern gingen erhebliche Summen an Steuergeldern für das Gemeinwohl verloren. Hier ermögliche der Gesetzentwurf deutlich verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden.