Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Umsetzung folgender steuerlicher Maßnahmen vor:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1 200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9 984 Euro um 363 Euro auf 10 347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.