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Ziel des Gesetzes

Zielsetzung des Regierungsentwurfs:

Ziel des Regierungsentwurfs ist es, für die Vergangenheit einen Anreiz zu geben, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und so zum Rechtsfrieden beizutragen. Zusätzlich soll der Finanzverwaltung die Überprüfungsmöglichkeiten erleichtert werden, so dass Steuerhinterziehungen künftig erschwert werden.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und der Entrichtung einer pauschalen Abgabe kann eine Strafbefreiung oder eine Befreiung von Geldbußen erreicht werden.
  • Bezüglich der von der Erklärung nicht umfassten unversteuerten Einnahmen bleibt es beim geltenden Recht.
  • Für die strafbefreiende Erklärung gelten zwei Stufen: Wird die Erklärung vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 abgegeben, so gilt ein Steuersatz von 25% für die angegebenen Einnahmen. Erfolgt die Erklärung vom 01.01.2005 bis zum 31.03.2005, so beträgt der Steuersatz 35%.
  • Die Straf- und Bußgeldbefreiung soll nur bei Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung oder Gefährdung von Abzugsteuern gewährt werden.

Die ursprünglich enthaltene Abgeltungssteuer wurde aus dem Entwurf gestrichen, da nach Angaben der Bundesregierung auf die Vorlage der EU-Zinsrichtlinie gewartet werden soll.

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Regierungsentwurf.

Zielsetzung des FDP-Entwurfs:

Nach Angaben der FDP-Fraktion wird aufgrund ständig steigender Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland immer mehr Vermögen gebildet, das nicht versteuert wird. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP ist es nun, dieses Kapital wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzubringen und dem Staat so hohe Steuermehreinnahmen zu ermöglichen, die zum Schuldenabbau verwendet werden sollen.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Den Inhabern dieses Kapitals wird es für den Zeitraum eines Jahres ermöglicht, durch eine vereinfachte Selbstanzeige ihr Kapital ohne strafrechtliche Folgen zu legalisieren.
  • Für dieses Kapital gilt ein pauschaler Steuersatz von 20%. Alternativ können auch Anleihen mit einer Laufzeit von 8 Jahren erworben werden und einer Verzinsung von 2% überlassen werden.

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung FDP-Entwurf.

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