Mit dem Gesetzentwurf soll laut Gesetzesbegründung die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft werden. Hierzu gehörten insbesondere folgende Maßnahmen:
- Standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, § 31 KStG, § 14a GewStG, § 181 AO und § 25 EStG;
- Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, § 5b EStG;
- Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege erfüllt werden, § 138 AO;
- Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und Unterlagen, künftig elektronisch bereitgestellt werden, § 50 EStDV.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung und Entbürokratisierung des Besteuerungsverfahrens, u. a.:
- Möglichkeit, Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen, § 42f EStG;
- Anhebung der Schwellenwerte insbesondere für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, § 18 UStG, § 41a EStG.