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unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

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Ziel des Gesetzes

Durch den Gesetzentwurf sollen steuerliche Rechtsänderungen aus dem Steuerlichen Investitionsprogramm für Deutschland und notwendiger weiterer kurzfristiger Änderungsbedarf umgesetzt werden:

  • Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Absatz 5 EStG)
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 38 Cent sowie Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 9 Absatz 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG)
  • Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Forschungszulage (§ 9 Absatz 5 FZulG)
  • Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent (§ 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG)
  • Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
  • Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung - CCI - (§ 21b - neu - UStG)

Regelungen zur Gemeinnützigkeit:

  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50 000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3 300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nummer 26, 26a EStG)
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100 000 Euro (§ 55 Absatz 1 Nummer 5 Satz 4 AO)
  • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50 000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 2 AO)
  • Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 AO)
  • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nummer 11 AO)

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