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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf soll zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts beitragen und umfasst daher folgende Zielsetzungen:

  • Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
  • Erleichterung der Steuererklärung von Kapitalanlegern
  • Gesetzliche Verankerung der Verwaltungsregel zum «anschaffungsnahen Aufwand»
  • Praxisgerechte Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen «Masseneinsprüche» und «Massenanträge» für Altfälle durch gesetzliche Fiktion
  • Anpassung des Umsatzsteuerrechts an das Gemeinschaftsrecht
  • Anpassung des Investitionszulagengesetz 1999 an das Gemeinschaftsrecht

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1562 und BT-Drs. 15/1621).

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