Der Gesetzentwurf soll zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts beitragen und umfasst daher folgende Zielsetzungen:
- Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
- Erleichterung der Steuererklärung von Kapitalanlegern
- Gesetzliche Verankerung der Verwaltungsregel zum «anschaffungsnahen Aufwand»
- Praxisgerechte Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen «Masseneinsprüche» und «Massenanträge» für Altfälle durch gesetzliche Fiktion
- Anpassung des Umsatzsteuerrechts an das Gemeinschaftsrecht
- Anpassung des Investitionszulagengesetz 1999 an das Gemeinschaftsrecht
Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1562 und BT-Drs. 15/1621).