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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht vor, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in § 10 Absatz 3 StAG eingeführte Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland aufzuheben. Für die Anspruchseinbürgerung soll generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten. 

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