Der Gesetzentwurf sieht vor, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in § 10 Absatz 3 StAG eingeführte Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland aufzuheben. Für die Anspruchseinbürgerung soll generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.