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Ziel des Gesetzes

Die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise würden sich, wie der Bundesrat in seinen Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz ausführt nicht allein auf den Bereich der Wirtschaft beschränken. Betroffen von den Auswirkungen der konjunkturellen Krise sei auch der Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die erforderlichen Sofortmaßnahmen getroffen werden, um krisenbedingte Einnahmeausfälle der Sozialversicherungssysteme aufzufangen sowie im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Betroffenen im Falle des Arbeitsplatzverlustes besser zu schützen. Darüber hinaus erfordere die aktuelle Krise im Bereich der Landwirtschaft auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Einkommensstützung der betroffenen Milcherzeuger.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu nennen:

Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im kommenden Jahr anstelle des bisher vorgesehenen Darlehens einen Zuschuss erhalten, um ihre Mindereinnahmen auszugleichen. Der entsprechende Zuschussbedarf wirde sich zum Jahresende 2010 voraussichtlich auf 16 Mrd. Euro belaufen. Auf diese Weise werde der Haushalt der Bundesagentur – im Gegensatz zu einem Darlehen – nicht mit einer späteren Rückzahlungsverpflichtung belastet.

Zuschuss an den Gesundheitsfonds

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen seien nicht von der Krise verschont und hätten erhebliche finanzielle Ausfälle zu verkraften. Daher werde die Bundesregierung im Jahr 2010 einen weiteren Zuschuss zum Gesundheitsfonds in Höhe von 3,9 Milliarden Euro leisten.

Erhöhung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes sei ein verbesserter Schutz von finanziellen Altersrücklagen bei Beziehern von Arbeitslosengeld II. Hierzu sollen die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr erhöht werden. So wollel die Koalition verhindern, dass Arbeitssuchende, die aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Umstände auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, schon nach relativ kurzer Zeit auf ihre Rücklagen zugreifen müssen, die sie für ihre Altersvorsorge gebildet haben. Neben der gesetzlichen und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (vor allem Riester-Rente) soll dies stärker als bisher auch für Ansprüche gelten, mit denen unwiderruflich für das Alter vorgesorgt wurde.

Erlass eines Gesetzes über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter

Im landwirtschaftlichen Bereich sei die Situation auf dem Milchmarkt durch eine gravierende Marktkrise gekennzeichnet, die bei den Erzeugern zu erheblichen Einkommensrückgängen und Liquiditätsschwierigkeiten geführt habe. Vor diesem Hintergrund soll – in Übereinstimmung mit den EU-rechtlichen Vorgaben – mit einem Milch-Sonderprogrammgesetz ein Bündel einkommenswirksamer Maßnahmen umgesetzt werden, die teils den Milcherzeugern insgesamt, teils speziell den Milcherzeugern auf Grünland zugute kommen.

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