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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden zu schaffen. Dadurch soll ein verbesserter Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung ermöglicht werden. Große Datenmengen könnten damit systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden. Darüber hinaus ist eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten vorgesehen. Des weiteren sollen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre verlängert werden, um eine konsequente Aufdeckung und Verfolgung von Steuerbetrug möglich zu machen. 

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