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Ziel des Gesetzes

Ziel des Vorschlags für Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte sei es laut Begründung zum Richtlinienvorschlag, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern, da diese die derzeit geltende 50jährige Schutzdauer immer häufiger überlebten.

Zum einen soll die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Künstler und Plattenfirmen von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Zum anderen sollen nun Studiomusiker Anspruch auf 20 % der im Internet und außerhalb des Internets getätigten Verkäufe der Plattenlabels haben. Weiterhin enthalte der Vorschlag eine «Use-it-or-lose-it»-Bestimmung, wonach Künstler ihre Rechte nach 50 Jahren zurückerhalten können, wenn der Produzent den Tonträger nicht auf den Markt bringt. Schließlich solle es einen völligen Neustart für Verträge in der Fristverlängerung geben, wodurch Plattenhersteller davon abgehalten werden sollen, Abzüge bei den Lizenzeinnahmen vorzunehmen, die sie an namentlich genannte Künstler zahlen.

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