Der Gesetzentwurf sieht vor, die Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister einzusetzen, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten sollen durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer zukünftig eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können.