Die Zielsetzungen der einzelnen Gesetzentwürfe stimmen in ihren Grundzügen überein. Im Wesentlichen umfassen sie:
- Verbesserte Vorbereitung auf den anwaltlichen Beruf und der damit verbundenen Rechtsgestaltung und Rechtsberatung schon während des Studiums an der Universität
- Verstärkte Vermittlung der internationalen und europarechtlichen Bezüge des Rechts
- Steigerung des Gewichts der Wahlfächer und Übertragung der Wahlfachprüfung im 1. Staatsexamen auf die Universitäten
- Schaffung größerer Freiräume und Spezialisierungsmöglichkeiten im Vorbereitungsdienst und bessere Vorbereitung auf den Anwaltsberuf
Zur detaillierten Zielsetzung der Fraktion der FDP siehe BT-Drs. 14/2666, zur Zielsetzung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen siehe BT-Drs. 14/7176 und zur Zielsetzung des Bundesrates siehe BR-Drs. 671/01.