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Ziel des Gesetzes

Die Zielsetzungen der einzelnen Gesetzentwürfe stimmen in ihren Grundzügen überein. Im Wesentlichen umfassen sie:

  • Verbesserte Vorbereitung auf den anwaltlichen Beruf und der damit verbundenen Rechtsgestaltung und Rechtsberatung schon während des Studiums an der Universität
  • Verstärkte Vermittlung der internationalen und europarechtlichen Bezüge des Rechts
  • Steigerung des Gewichts der Wahlfächer und Übertragung der Wahlfachprüfung im 1. Staatsexamen auf die Universitäten
  • Schaffung größerer Freiräume und Spezialisierungsmöglichkeiten im Vorbereitungsdienst und bessere Vorbereitung auf den Anwaltsberuf

Zur detaillierten Zielsetzung der Fraktion der FDP siehe BT-Drs. 14/2666, zur Zielsetzung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen siehe BT-Drs. 14/7176 und zur Zielsetzung des Bundesrates siehe BR-Drs. 671/01.

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