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Ziel des Gesetzes

Durch den Gesetzentwurf soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen eingeschränkt werden, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem „Nexus-Ansatz“. Durch das Erfordernis eines Näheverhältnisses im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes zwischen Schuldner und Gläubiger der Zahlung soll sichergestellt werden, dass die Regelung nur Sachverhalte zwischen nahestehenden Personen erfasst. Zur Verhinderung von Ausweichgestaltungen ist die Anwendbarkeit der Regelung auch auf Zwischenschaltungsfälle vorgesehen. Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen der Regelung erfüllt sind, soll sich die Höhe des Betriebsausgabenabzugsverbots nach der Ertragsteuerbelastung beim Gläubiger der Zahlung richten. Der Gesetzentwurf will damit eine angemessene Steuerwirkung der Lizenzausgaben sicherstellen.

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