Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen soll Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland einführen und damit ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt schaffen.
Das Gesetz enthält im Wesentlichen folgende Elemente:
Der deutsche REIT soll als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft („REIT-AG“) ausgestaltet werden, die zwingend an der Börse notiert sein muss. Der Streubesitz soll durch eine dauerhafte Quote von 15 % gesichert werden. So werden deutsche REITs einem breiten Anlegerkreis zugänglich gemacht („Mindeststreubesitz“).
Die REIT-AG soll von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, vorausgesetzt der REIT beschränkt sich auf seine Haupttätigkeit (Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien). Die Besteuerung der Erträge des REIT soll nach Ausschüttung direkt beim Anleger als Dividende erfolgen.
An einer REIT-AG soll sich jeder Aktionär nur mit weniger als 10 % direkt beteiligen dürfen („Höchstbeteiligungsklausel“). Diese Klausel passt zum Charakter der REITs-Aktiengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft mit breitem Anlegerkreis, soll andererseits die nach den Doppelbesteuerungsabkommen höchstmögliche Quellenbesteuerung ausländischer Anteilseigner sichern und negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen vermeiden. Investoren können jedoch mittelbar mehr als 10 % an einem REIT halten.
Im Gesetzentwurf ist eine so genannte Exit Tax (steuerliche Begünstigung der Aufdeckung stiller Reserven) vorgesehen: Durch einen nur hälftigen Wertansatz für einen Zeitraum von drei Jahren soll sowohl die Einführung von REITs gefördert als auch der Immobilienmarkt mobilisiert werden.
Vor dem 01.01.2007 erbaute Bestandswohnimmobilien werden explizit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeklammert.