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Ziel des Gesetzes

Mit dem Vorschlag zur Änderungen der EU-Vorschriften zu Ratingagenturen verfolgt die Kommission im Wesentlichen zwei Ziele: eine wirksame und zentralisierte Beaufsichtigung auf europäischer Ebene sowie größere Transparenz im Hinblick auf die Auftraggeber der Ratings, damit alle Agenturen Zugang zu den gleichen Informationen haben. Dies würde die Aufsicht verbessern, den Wettbewerb im Ratingmarkt beleben und den Anlegerschutz stärken.

Verbesserung der EU-Aufsicht von Ratingagenturen

Da Ratingdienste nicht an ein bestimmtes Gebiet gebunden seien und die von einer Agentur abgegebenen Ratings von Finanzinstituten in ganz Europa verwendet werden könnten, schlägt die Kommission ein stärker zentralisiertes System zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen auf EU-Ebene vor. Die Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission im Juni 2009 aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Den vorgeschlagenen Änderungen zufolge würde eine neue europäische Aufsichtsbehörde, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit exklusiven Befugnissen zur Beaufsichtigung der in der EU registrierten Ratingagenturen ausgestattet. Hierzu gehören auch alle europäischen Filialen von bekannten Ratingagenturen wie Fitch, Moody's und Standard & Poor's.

Sie hätte damit das Recht, Informationen anzufordern, Ermittlungen einzuleiten und Untersuchungen an Ort und Stelle vorzunehmen. Emittenten strukturierter Finanzinstrumente, wie Kreditinstitute, Banken und Wertpapierfirmen, werden auch allen anderen interessierten Ratingagenturen Zugang zu den Informationen gewähren müssen, die sie ihren eigenen Agenturen bereitstellen, damit diese unangeforderte Ratings abgeben können.

So würden Ratingagenturen in einem gegenüber den bestehenden vielfältigen nationalen Regelungen sehr viel einfacheren Aufsichtsrahmen operieren und hätten leichteren Zugang zu den benötigten Informationen. Außerdem würden die Nutzer von Ratings infolge der EU-Beaufsichtigung sämtlicher Ratingagenturen und des stärkeren Wettbewerbs zwischen diesen einen besseren Schutz genießen.

Hintergrund der Neuregelung

Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzprodukten. Sie seien Mitverursacher der Finanzkrise gewesen, da sie das von den Emittenten einiger komplexerer Finanzinstrumente ausgehende Kreditausfallrisiko unterschätzt hätten. Als Reaktion auf die Notwendigkeit, das Marktvertrauen wieder herzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern, habe die Kommission neue, in der gesamten EU geltende Regeln vorgeschlagen, die ein gemeinsames Regulierungssystem für die Abgabe von Bonitätsbewertungen bilden. Nach diesen Regeln, die im Dezember 2010 umfassende Gültigkeit erlangen, müssen nun alle Ratingagenturen, die eine unionsweite Verwendbarkeit ihrer Ratings wünschen, ihre Registrierung beantragen. Die Registrierung beginnt in diesem Monat.

Erhöhte Transparenz

Auch die Problematik der Interessenkonflikte bei Bonitätsbewertungen werde behandelt (so können Ratingagenturen beispielsweise keine Beratungsdienste anbieten). Da Ratingagenturen die ihren Ratings zugrunde liegenden Methoden, internen Modelle und zentralen Bewertungsannahmen offenlegen müssten, würden sie zwangsläufig transparenter. So könnten Investoren ihrer Sorgfaltspflicht („due diligence”) besser nachkommen.

Inhaltliche Änderungen der Ratingverordnung

Um eine zentrale Aufsicht über die in der EU tätigen Ratingagenturen einzuführen, müssten im gesamten Wortlaut der Ratingverordnung Verweise auf die mit der Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen betrauten zuständigen Behörden durch Verweise auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) ersetzt werden. Einige bestimmte Aufsichtsbefugnisse im Zusammenhang mit der Verwendung von Ratings würden jedoch weiterhin in den Aufgabenbereich der zuständigen Behörden fallen. Darüber hinaus bleibe die Kommission befugt, die Verträge rechtlich durchzusetzen, insbesondere Titel VII Kapitel 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Hinblick auf die gemeinsamen Wettbewerbsregeln gemäß den Bestimmungen, die zu ihrer Umsetzung angenommen wurden.

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