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Ziel des Gesetzes

Ziel der Richtlinie: Vereinfachung

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind soll das Ziel verfolgt werden, die Rechtssicherheit und Wirksamkeit der Prospektregelung zu erhöhen und für Unternehmen, die in der Europäischen Gemeinschaft Kapital aufnehmen, unverhältnismäßige Verwaltungsauflagen zu verringern.
Ferner sollen die Anwendung der Richtlinie vereinfacht und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gesteigert werden.

Europäisches Konjunkturprogramm

Der Vorschlag sei im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm und der in der Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 04.03.2009 «Impulse für den Aufschwung in Europa» angekündigten Finanzmarktreform zu sehen und sei Teil des Aktionsprogramms der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU.

Europäischer Pass

Die Prospektrichtlinie enthält die Vorschriften für den Prospekt, der veröffentlicht werden muss, wenn in der EU Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden. Eine ihrer wichtigsten Bestandteile ist die Einführung eines «Europäischen Passes». Werden Prospekte von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat genehmigt, sind sie in der gesamten Europäischen Union für öffentliche Wertpapierangebote und die Zulassung von Wertpapieren zum Handel gültig.

Wesentliche Änderungsvorschläge der Richtlinie

  • Lockerung der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen (kleine Unternehmen, kleine Kreditinstitute, Bezugsrechteemissionen und staatliche Bürgschaftsprogramme)
  • Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung
  • präzisere Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre («retail cascade») sowie bei Belegschaftsaktienprogrammen
  • Aufhebung von Angabepflichten, die sich derzeit mit der Transparenzrichtlinie überschneiden
  • Möglichkeit der Bestimmung des Herkunftsmitgliedstaats für Emittenten aller Nichtdividendenwerte
  • Anpassung der Definition des Terminus «qualifizierte Anleger» in der Prospektrichtlinie an die Definition des Terminus «professionelle Kunden» in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

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