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Ziel des Gesetzes

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

 

Mit Patentrechtsmodernisierungsgesetz soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessert und das Rechtsmittelsystem vereinfacht werden.

 

Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren

Kernstück des Gesetzentwurfs seien Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

 

Gerichtliche Hinweispflicht auf entscheidungserhebliche Fragen

In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht soll das Gericht die Parteien künftig ausdrücklich auf Fragen hinweisen müssen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. So wüßten die Parteien besser, worauf es dem Gericht ankommt, und sie könnten ihren weiteren Vortrag auf das Wesentliche konzentrieren. Durch eine Fristsetzung würden Gegner und Gericht vor überraschendem neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Das habe häufig zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.

 

Berufungsinstanz überprüft nur noch auf Fehler

Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll künftig schneller ablaufen. Angestrebt sei eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren. Bisher müsse im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, was sehr zeitaufwändig sei. Nach der Reform soll das nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Nach dem geltenden Verfahrensrecht eröffne die Berufung in Patentnichtigkeitsverfahren eine vollständige neue Instanz; das heißt der gesamte Stoff der ersten Instanz muss erneut verhandelt werden. Künftig werde sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen so wie es sich in der Zivilprozessordnung bewährt habe. Patentinhaber, Konkurrenten und Öffentlichkeit erhielten damit schneller Klarheit, ob die patentierte Erfindung geschützt ist oder nicht.

 

 

Inanspruchnahmefiktion bei Arbeitnehmererfindungen

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, soll vereinfacht werden. Zielsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen sei es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. In Zukunft soll eine sog. Inanspruchnahmefiktion gelten: Danach sollen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber übergehen, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.

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