Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Formfreiheit für Schiedsvereinbarungen im Wirtschaftsverkehr
- Möglichkeit zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen bei Einverständnis der Parteien
- Durchführung mündlicher Verhandlungen per Videokonferenz
- Englische Sprache auch in Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren