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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Formfreiheit für Schiedsvereinbarungen im Wirtschaftsverkehr
  • Möglichkeit zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen bei Einverständnis der Parteien
  • Durchführung mündlicher Verhandlungen per Videokonferenz
  • Englische Sprache auch in Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren

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