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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
  • Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,
  • Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,
  • Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,
  • Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens enthalten.

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