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Ziel des Gesetzes

Zur Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) hat die Europäische Kommission eine Richtlinie und einer Verordnung vorgeschlagen, deren Ziel es nach Mitteilung der Pressestelle der EU ist, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen und den Anlegerschutz zu stärken. Der neue Rechtsahmen soll zudem die Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausweiten und klare Verfahrensregeln für alle Handelstätigkeiten vorgeben.

Hintergrund

Die im November 2007 in Kraft getretene Fassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (wie Vermittlung, Beratung, Handel, Portfolioverwaltung, Übernahme von Emissionen usw.) durch Banken und Wertpapierfirmen sowie den Betrieb traditioneller Börsen und alternativer Handelsplätze (sogenannter „multilateraler Handelssysteme“). Wenngleich die MiFID für Wettbewerb bei diesen Dienstleistungen gesorgt und den Anlegern ein breiteres Spektrum an Auswahlmöglichkeiten und niedrigere Preise beschert habe, seien in der Finanzkrise doch verschiedene Defizite spürbar geworden.

Kernpunkte des Vorschlags

Robustere und effizientere Marktstrukturen

Die multilateralen Handelssysteme und geregelten Märkte werden bereits in der geltenden Fassung der MiFID abgedeckt, heißt es in der Pressemitteilung der EU. Die überarbeitete Fassung beziehe nun aber eine neue Form von Handelsplätzen in den Rechtsrahmen ein: die „organisierten Handelssysteme“ (OTF). Dabei handele es sich um organisierte, derzeit nicht regulierte Plattformen, die eine immer wichtigere Rolle spielen. So würden zum Beispiel standardisierte Derivatkontrakte vermehrt auf diesen Plattformen gehandelt. Künftig sollen für alle Handelsplätze dieselben Transparenzvorschriften gelten und Interessenkonflikten entgegengewirkt werden, auch wenn unterschiedliche Geschäftsmodelle verwendet wer den.

Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten zu verschaffen, sollen spezielle KMU-Märkte vor geschaffen werden. Plattformen, die sich zum Ziel setzen, den spezifischen Bedürfnissen von KMU gerecht zu werden, sollen ein entsprechendes „Qualitätslabel“ beantragen können.

Berücksichtigung technologischer Innovationen

Für den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel, die zu einer gewaltigen Beschleunigung des Handels geführt haben, sollen besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden, um potenziellen systemischen Risiken vorzubeugen. Diese beinhalten die Verpflichtung, den gesamten algorithmischen Handel einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen, ausreichend Liquidität bereitzustellen und Vorschriften einzuführen, die verhindern, dass die An- und Verkäufe der betreffenden Händler die Volatilität zusätzlich erhöhen. Schließlich sollen die vorgeschlagenen Gesetzgebungsakte für bessere Wettbewerbsbedingungen bei wichtigen Nachhandelsdienstleistungen wie beispielsweise dem Clearing sorgen, wo anderenfalls der Wettbewerb zwischen verschiedenen Handelsplätzen beeinträchtigt zu werden droht.

Erhöhung der Transparenz

Durch Einführung der Kategorie der „organisierten Handelssysteme“ soll die Transparenz der Handelstätigkeiten auf den Aktienmärkten erhöht werden, auch was die sogenannten „Dark Pools“ (Handelsvolumen oder Liquidität, die nicht auf öffentlichen Plattformen bereitgestellt werden) anbelangt. Ausnahmen sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Für Märkte, an denen andere Finanzinstrumente als Aktien (Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Derivate) gehandelt werden, ist die Einführung eines neuen Transparenzsystems vorgesehen. Aufgrund der neuen Anforderung, sämtliche Marktdaten an einem einzigen Handelsplatz verfügbar zu machen, werde es den Anlegern erleichtert, sich einen Überblick über alle Handelsaktivitäten in der EU zu verschaffen und eine Entscheidung in voller Sachkenntnis zu treffen.

Stärkung der Aufsichtsbefugnisse und strengere Regelungen für Warenderivatemärkte

In Abstimmung mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sollen die Aufsichtsbehörden unter genau festgelegten Bedingungen über die Möglichkeit verfügen, bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Praktiken zu verbieten, wenn eine Gefahr für den Anlegerschutz, die Finanzstabilität oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte besteht. Weiter ist eine strengere Überwachung der Warenderivatemärkte geplant. Dazu soll eine Verpflichtung zur Meldung von Positionen, aufgeschlüsselt nach Händlerkategorien eingeführt werden. Dadurch werde es für Regulierer und Marktteilnehmer leichter, die Rolle, die Spekulationen an diesen Märkten spielen, richtig einzuschätzen. Die Finanzregulierungsbehörden sollen zudem die Befugnis erhalten, sämtliche Handelstätigkeiten im Bereich Warenderivate zu überwachen und jederzeit zu intervenieren, wenn Marktstörungen zu befürchten sind. 

Verbesserung des Anlegerschutzes

Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung, Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte, wie strukturierter Produkte, vor. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte soll es unabhängigen Beratern und Portfoliomanagern untersagt sein, Zahlungen an Dritte zu leisten oder Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen. Schließlich sollen für alle Wertpapierfirmen geltende Regeln zur Corporate Governance und Verantwortung des Managements eingeführt werden.

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