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Ziel des Gesetzes

Durch den Richtlinien- und den Verordnungsvorschlag soll das derzeitige vorübergehende Mehrwertsteuersystem durch Schaffung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU betrugssicherer gemacht werden. Das neue System soll dabei auf dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat beruhen. Außerdem wird der Begriff „zertifizierter Steuerpflichtiger“ eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren sollen. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sollen gestärkt werden, um effiziente Prüfungen zu ermöglichen.

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