Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
- Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken („Lobbyregister“).
- Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht.
- Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht.