Mit dem Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts sollen die Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe angeglichen werden. Dies bedeutet insbesondere:
- Die Regelungen zum ehelichen Güterrecht werden übernommen.
- Künftig ist die Stiefkindadoption zulässig.
- Das Unterhaltsrecht wird den ehelichen Vorschriften weitgehend angeglichen.
- Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird den Scheidungsvoraussetzungen angeglichen.
- Nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft findet zwischen den Lebenspartnern ein Versorgungsausgleich statt.
- Die Lebenspartner werden in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445).