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Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts sollen die Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe angeglichen werden. Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Regelungen zum ehelichen Güterrecht werden übernommen.
  • Künftig ist die Stiefkindadoption zulässig.
  • Das Unterhaltsrecht wird den ehelichen Vorschriften weitgehend angeglichen.
  • Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird den Scheidungsvoraussetzungen angeglichen.
  • Nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft findet zwischen den Lebenspartnern ein Versorgungsausgleich statt.
  • Die Lebenspartner werden in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/3445).

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