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Ziel des Gesetzes

Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll das Kostenrecht einfacher und transparenter gestaltet werden. Im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung sind daher folgende Änderungen geplant:

  • Vereinfachung des Gebührenrechts z.B. durch Wegfall der Beweisgebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- und Termingebühr.
  • Transparenz und Angleichung an den Aufbau der übrigen Kostengesetze durch übersichtliche Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände.
  • Erfassung von bisher gebührenrechtlich nicht geregelten anwaltlichen Tätigkeiten (Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und Zeugenbeistand).
  • Leistungsorientierte Ausgestaltung der Vergütungsregelung (z.B. durch Verbesserung der Vergütung des Pflichtverteidigers).
  • Förderung der außengerichtlichen Erledigung für jede Form der vertraglichen Streitbeilegung.

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Entwurf.

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