Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll das Kostenrecht einfacher und transparenter gestaltet werden. Im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung sind daher folgende Änderungen geplant:
- Vereinfachung des Gebührenrechts z.B. durch Wegfall der Beweisgebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- und Termingebühr.
- Transparenz und Angleichung an den Aufbau der übrigen Kostengesetze durch übersichtliche Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände.
- Erfassung von bisher gebührenrechtlich nicht geregelten anwaltlichen Tätigkeiten (Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und Zeugenbeistand).
- Leistungsorientierte Ausgestaltung der Vergütungsregelung (z.B. durch Verbesserung der Vergütung des Pflichtverteidigers).
- Förderung der außengerichtlichen Erledigung für jede Form der vertraglichen Streitbeilegung.
Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Entwurf.