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Ziel des Gesetzes

Das Konjunkturpaket I beinhaltet nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie u.a. folgende wichtige Maßnahmen:

1. Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

Für die Unternehmen sollen kurzfristig wirksame steuerliche Erleichterungen vorgesehen werden: Die Bundesregierung wird für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25% einführen. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert.

2. Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten

  • Die KfW wird ihr Finanzierungsangebot insbesondere für größere KMU ausdehnen, um einer möglichen Kreditklemme vorzubeugen. Dafür ist bis Ende 2009 ein zusätzliches Kreditvolumen von 15 Mrd. € vorgesehen.
  • Die Bundesregierung wird zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anstoßen und deshalb die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen um insgesamt 3 Mrd. € aufstocken.
  • Zur Verstetigung der Investitionen bei wichtigen Infrastrukturvorhaben werden die Infrastrukturprogramme der KfW für strukturschwache Kommunen um 3 Mrd. € aufgestockt.
  • Die Bundesregierung wird dringliche Verkehrsinvestitionen beschleunigt umsetzen und dazu 2009 und 2010 jeweils eine Mrd. € bereitstellen.

3. Sonderprogramm für strukturschwache Räume

Strukturschwache Räume sollen von einer Erhöhung der Finanzmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Rahmen eines Sonderprogramms für 2009 um 200 Mio. € profitieren.

4. Begünstigung privater Haushalte

Die privaten Haushalte sollen insbesondere von zwei Maßnahmen begünstigt werden:

  • Die Bundesregierung wird für alle Neuwagenkäufe eine Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr einführen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre.
  • Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird ab Anfang 2009 deutlich ausgeweitet.

Zur beschäftigungspolitischen Flankierung wird befristet auf ein Jahr die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert.

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