Die im Gesetzentwurf vorgesehenen steuerlichen Anpassungen zur CO2-Reduktion bis 2030 betreffen unter anderem die Förderung energetischer Gebäudesanierung, die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale und eine geringere Mehrwertsteuer auf Bahntickets, um umweltfreundliches Verhalten steuerlich stärker zu fördern.