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Ziel des Gesetzes

Im Rahmen der Energiewende hat das Bundeskabinett am 06.06.2011 den von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen, teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit. Hiermit werde zur Unterstützung der Energiewende ein Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen, die neben dem Klimaschutz auch auf eine Stärkung der Innenentwicklung und eine Änderung der Baunutzungsverordnung ziele.

Mit dem vorgezogenen Gesetz solle insbesondere die Windkraft ertüchtigt werden (so genanntes Repowering). Das bedeute die Ersetzung älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks. Damit werde ein "Aufräumen der Landschaft" unterstützt.

Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Regelungen, die den Klimaschutz stärken und die Energiewende voranbringen sollen. So sollen zum Beispiel durch Änderungen des Besonderen Städtebaurechts quartiersbezogene Lösungen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Gebäudebestand unterstützt werden. Die Zulässigkeit baulich untergeordneter Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden soll erleichtert werden. Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung würden bauplanungsrechtlich begünstigt.

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