Durch das Gesetz soll die Geltungsdauer des 2012 neu gefassten und bis zum 31.12.2020 befristeten Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.