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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung und nationale Gesetzesänderungen vor sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Es sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen geplant:

– Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)

– Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)

– Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)

– Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre

– Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) – Änderungen im Umwandlungssteuergesetz

– Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)

– Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO)

– Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG

– Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG

– Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken

– Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 5 Satz 4 UStG)

– Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG)

– Änderungen bei der Biersteuer (§ 29 Absatz 2 BierStG, §§ 41, 51 BierStV)

– Steuerbefreiung der Entgelte des Reisesicherungsfonds (§ 7a RSG)

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