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Ziel des Gesetzes

Der Richtlinienvorschlag enthält unter anderem Regelungen zur Erhaltung der Insolvenzmasse, zu Gläubi­ger­aus­schüssen für eine gerechte Verteilung des beigetriebenen Werts sowie die Verpflichtung der Mitglieder der Unterneh­mens­leitung, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, um zu verhindern, dass der Wert des Unternehmens Schaden nimmt. Außerdem ist ein sogenanntes Pre Pack-Verfahren vorgesehen, bei dem die Veräußerung des Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenz­ver­fahrens vereinbart wird. Eine verein­fachte Regelung für Kleinst­un­ter­nehmen soll zudem die Kosten für deren Abwicklung senken und deren Eigentümern eine Schulden­be­freiung und einen Neuanfang als Unternehmer ermöglichen. Die Mitglied­staaten sollen darüber hinaus verpflichtet werden, ein Informa­ti­onsblatt zu erstellen, in dem die wesent­lichen Elemente ihres nationalen Insolvenz­rechts zusammen­gefasst werden, um grenzüber­schrei­tenden Anlegern ihre Entschei­dungen zu erleichtern. 

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