Der Richtlinienvorschlag enthält unter anderem Regelungen zur Erhaltung der Insolvenzmasse, zu Gläubigerausschüssen für eine gerechte Verteilung des beigetriebenen Werts sowie die Verpflichtung der Mitglieder der Unternehmensleitung, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, um zu verhindern, dass der Wert des Unternehmens Schaden nimmt. Außerdem ist ein sogenanntes Pre Pack-Verfahren vorgesehen, bei dem die Veräußerung des Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart wird. Eine vereinfachte Regelung für Kleinstunternehmen soll zudem die Kosten für deren Abwicklung senken und deren Eigentümern eine Schuldenbefreiung und einen Neuanfang als Unternehmer ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus verpflichtet werden, ein Informationsblatt zu erstellen, in dem die wesentlichen Elemente ihres nationalen Insolvenzrechts zusammengefasst werden, um grenzüberschreitenden Anlegern ihre Entscheidungen zu erleichtern.