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Ziel des Gesetzes

Das GWB-Digitalisierungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1, die bis zum 04.02.2021 zu erfolgen hat. In Umsetzung der Richtlinie sind in folgenden Bereichen Änderungen bei den Vorschriften des GWB geplant: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Gleichzeitig soll das Gesetz einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen schaffen.

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