Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
1. Die Einführung einer Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und
2. die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung.