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Ziel des Gesetzes

Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sogenannte Finanzintermediäre (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banken) dazu verpflichten, grenzüberschreitende Gestaltungen unter bestimmten Voraussetzungen anzuzeigen. In einer Datenbank sollen die Informationen gesammelt und den anderen Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Fälle aggressiver Steuergestaltung zu unterbinden, was unter anderem dann der Fall ist, wenn eine Steuerersparnis das hauptsächliche Ergebnis der Gestaltung ist oder wenn eine Steuerersparnis aus der Einbindung einer „Steueroase“ oder aus der Verletzung der OECD-Verrechnungspreisvorschriften resultiert.

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