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Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetzentwurf sollen die drei EU-Richtlinien

  • 2000/43/EG (Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft)
  • 2000/78/EG (Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) und
  • 2002/73/EG (Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen)

in nationales Recht umgesetzt werden. Zusätzlich wird auch die erst im Dezember 2004 verabschiedete "Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" (Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004) im Gesetzentwurf berücksichtigt.

Durch die Umsetzung der Richtlinien sollen laut Gesetzentwurf Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden. Im arbeitsrechtlichen Bereich ist dabei ein besonderer Schutz der Beschäftigten vorgesehen, mit Regelungen zur Entschädigung und zum Schadensersatz.
Rechtlicher Schutz vor Benachteiligung zielt nicht auf den Schutz besonderer Gruppen, sondern auf den Schutz vor Benachteiligungen, die an die in den Richtlinien genannten Merkmale anknüpfen. Diese Merkmale werden von jedem Menschen in der einen oder anderen Form verwirklicht, denn alle Menschen weisen eine bestimmte ethnische Herkunft auf, haben ein bestimmtes Lebensalter und eine sexuelle Orientierung. Nicht alle Menschen aber sind in gleicher Weise von Benachteiligungen betroffen.
Die Regelungen des GEsetzentwurfs zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr enthalten neben den Vorgaben der Richtlinien auch einen weitergehenden Diskriminierungsschutz bezüglich Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuellen Identität und Geschlecht.
Um Diskriminierungen wirksam bekämpfen zu können, soll beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet werden. Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle ist laut Gesetzentwurf, gegen Diskriminierungen vorzugehen und Betroffene unabhängig zu beraten und zu informieren. Daneben soll sie wissenschaftliche Untersuchungen durchführen und Berichte und Empfehlungen erstellen.

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