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Ziel des Gesetzes

Die zunehmende Ausübung von Gewalt in Deutschland stellt nach Ansicht der Bundesregierung ein immer größer werdendes Problem dar. Dabei sei die Gewalt im häuslichen Umfeld nach Meinung von Experten die am häufigsten auftretende Form der Gewalt. Das Gesetz soll daher den Schutz vor Gewalttaten im privaten Umfeld verbessern. Daneben werden aber auch Gewalttaten in den Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes einbezogen, die außerhalb des häuslichen Bereichs stattfinden. Durch eine Überarbeitung verfahrensrechtlicher Vorschriften sollen die Betroffenen künftig schneller und einfacher zu ihrem Recht kommen. Die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis der Beratung und bei den Gerichten soll durch die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen beseitigt werden (Zur detaillierten Zielsetzung vergleiche BT-Drs. 14/5429).

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