1. Kernpunkte der Reform
Die Gesundheitsreform, die als Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den parlamentarischen Weg der Gesetzgebung gebracht ist, hat folgende Kernpunkte:
Gesundheitsfonds
In den nach dem Gesetzentwurf geplanten Gesundheitsfonds sollen vom 1. Januar 2009 die Beiträge der rund 70 Millionen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber und Steuermittel fließen. Aus dem beim Bundesversicherungsamt angesiedelten Fonds soll jede Kasse eine Pauschale erhalten. Hinzu kommen Zuschläge etwa nach Alter und Gesundheitszustand der Mitglieder. Vorgesehen ist zudem ein neuer Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen, der Krankheitswahrscheinlichkeiten der Mitglieder berücksichtigt. Kassen mit vielen alten und schwer beziehungsweise chronisch Kranken sollen einen Ausgleich von finanzstärkeren Kassen erhalten.
Beiträge
Die Beitragshöhe soll vom 1. Januar 2009 an von der Bundesregierung festgelegt werden. Die Kassen dürfen laut Gesetzentwurf Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben, die ein Prozent des steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen dürfen. Bis zu acht Euro pro Monat kann eine Kasse ohne Einkommensprüfung verlangen. Sozialhilfeempfänger und Rentner mit einer staatlichen Grundsicherung sind von der Zahlung ausgenommen. Zudem ist ein Sonderkündigungsrecht geplant, das es beispielsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II ermöglichen soll, die Kasse zu wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt.
Private Krankenversicherungen
Die privaten Krankenversicherungen sollen nach dem Gesetzentwurf verpflichtet werden, einen Basistarif anzubieten. Um einen Wechsel zu einem anderen Versicherer zu erleichtern, sollen Altersrückstellungen künftig mitgenommen werden können.
Sanktionen für Versicherte
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren Sanktionen für den Fall vor, dass Versicherte nicht regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise zu Krebserkrankungen teilnehmen. Im Krankheitsfall müssen dann nicht mehr maximal ein, sondern zwei Prozent aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kosten für Folgeerkrankungen nach medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen oder Piercings sind dem Entwurf zufolge von den Patienten selbst zu tragen. Ferner sollen die Kassen mehr Möglichkeiten bekommen, direkt mit Ärzten über Leistungen und Preise zu verhandeln.
2. Grundlegende Ziele der anstehenden Gesundheitsreform
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu strukturiert und wettbewerblicher ausgerichtet werden.
Damit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Ein Versicherungsschutz für alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,
der Zugang der Versicherten zu allen medizinisch notwendigen Leistungen unter Einbeziehung des medizinischen Fortschritts, unabhängig von der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge,
Weichenstellung für eine künftige Beteiligung aller an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer Leistungsfähigkeit durch Fortführung und Ausbau eines steuerfinanzierten Anteils,
Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Kassen- und auf Leistungserbringerseite sowie Straffung der Institutionen,
Entbürokratisierung und Vergrößerung der Transparenz auf allen Ebenen,
Einstieg in die Sicherung der Nachhaltigkeit der Finanzierung der GKV sowie künftige Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit,
Ausweitung der Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten in der privaten Krankenversicherung.