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Ziel des Gesetzes

Nach dem vom Bundesrat am 15.02.2008 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbot als Hauptstrafe sollen Gerichte in Zukunft anstelle einer Freiheits- oder Geldstrafe ein Fahrverbot auch dann aussprechen können, wenn die geahndete Straftat gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte. Das Fahrverbot soll somit zu einer vollwertigen Hauptstrafe ausgebaut werden.
Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, habe sich in der Praxis gezeigt, dass angesichts der zunehmenden Bedeutung individueller Mobilität in Beruf und Freizeit ein Fahrverbot für den Betroffenen ein empfindliches Übel darstelle und zu einem Abschreckungseffekt führen könne. Zudem sei bei Personen, für die eine Geldstrafe aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse keine fühlbare Einbuße bedeute, Fahrverbot besser geeignet, um künftiges Verhalten wirksam zu beeinflussen. Ein weiterer möglicher Anwendungsbereich seien nicht ganz so schwerwiegende Taten mit extremistischem Hintergrund – oft unter Anwendung von Gewalt Dies gelte auch für Jugendliche, weshalb der Entwurf eine Einführung des eigenständigen Fahrverbots auch für Jugendliche vorschlage.

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