Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu ermöglichen:
- Es soll ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt werden, wonach sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierter Berufsausbildung als Fachkräfte gelten würden.
- Bei vorliegendem Arbeitsvertrag sollen Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen können.
- Die Zuständigkeiten in den Ländern für die Einreise zur Erwerbsmigration sollen bei zentralen Ausländerbehörden gebündelt und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte gegen Gebühr eingeführt werden.
- Eine neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen soll geschaffen werden.