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Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu ermöglichen: 

- Es soll ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt werden, wonach sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierter Berufsausbildung als Fachkräfte gelten würden.

- Bei vorliegendem Arbeitsvertrag sollen Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen können.

- Die Zuständigkeiten in den Ländern für die Einreise zur Erwerbsmigration sollen bei zentralen Ausländerbehörden gebündelt und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte gegen Gebühr eingeführt werden.

- Eine neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen soll geschaffen werden.


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