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Ziel des Gesetzes

Der Entwurf setzt die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blauen Karte EU) um. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen in der Bildungsmigration sowie die Möglichkeit des Aufenthalts vor, um das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen zu können.  Zudem soll ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen werden (Chancenkarte). Das Entfallen von Zweckwechselverboten soll Aufenthalte zu Bildungs- und Erwerbszwecken durchlässiger machen.

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