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Ziel des Gesetzes

(nach der Begründung zum Verordnungsvorschlag)

Das Statut der Europäischen Privatgesellschaft („Societas Privata Europaea“, nachstehend „SPE“) ist Bestandteil eines Maßnahmenpakets zur Unterstützung der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), des sogenannten „Small Business Act“ für Europa (SBA). Ziel des SBA ist laut der Begründung zum Verordnungsvorschlag, die Geschäftstätigkeit der KMU im Binnenmarkt zu erleichtern und folglich ihre Marktleistung zu verbessern.

Mit der Initiative soll eine neue europäische Rechtsform geschaffen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Erleichterung ihrer Niederlassung und Tätigkeit im Binnenmarkt erhöhen soll. Gleichzeitig habe das Statut das Potenzial, auch größeren Unternehmen und Gruppen zu Gute zu kommen.

Der Vorschlag für ein Statut der SPE sei auf die spezifischen Bedürfnisse von KMU zugeschnitten. Er gestattete den Unternehmern, in allen Mitgliedstaaten gemäß den gleichen einfachen und flexiblen Gesellschaftsrechtsvorschriften eine SPE zu gründen.

Der Vorschlag ziele auf eine Senkung der Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ab, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ergeben.

Der Vorschlag geht nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der Rechnungslegung oder der Insolvenz der SPE ein. Auch behandelt er nicht die vertraglichen Rechte und Verpflichtungen der SPE oder ihrer Anteilseigner, die über diejenigen hinaus gehen, die sich aus der Satzung der SPE ergeben. Diese Punkte sollen weiterhin dem nationalen Recht und gegebenenfalls den vorhandenen Gemeinschaftsinstrumenten unterliegen.

Die Wahl der SPE als eine Rechtsform zur Ausübung von Tätigkeiten in der EU soll aus steuerlicher Sicht neutral sein. Deshalb sei es wichtig sicherzustellen, dass die SPE eine ähnliche Steuerbehandlung wie vergleichbare nationale Rechtsformen erhält.

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