Die Reformvorschläge der Europäischen Kommission haben drei Schwerpunkte:
1. Mehr Auswahl und einen leichteren Zugang zu Inhalten, im Internet und über Grenzen hinweg: Unter anderem soll es Rundfunkveranstaltern erleichtert werden, ihr Online-Angebot über Grenzen hinweg auszubauen.
2. Ein besseres Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung, das Kulturerbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen: Zur Umsetzung dieser Vorhaben sollen unter anderem vier verbindliche Ausnahmen von den Regeln zum Urheberrecht festgesetzt werden.
3. Ein gerechter und tragfähiger Markt für Urheber, Kultur- und Kreativwirtschaft und Presse: Durch die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger soll die Position der Rechteinhaber gestärkt werden, eine Vergütung für ihre Werke auszuhandeln.