BT-Drs. 15/1508 (Regierungsentwurf):
- Vereinfachung der Gerichtsverfahren
- Verlängerung der Frist für die Unterbrechung der Hauptverhandlung in der StPO
- Erleichterter Zugriff auf Beweisaufnahmen und -ergebnisse anderer Verfahren
- Ermächtigung der Länder im Bereich des Handelsregisters und der Nachlasssachen Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger zu übertragen
- Neuordnung der Zuständigkeitsverteilung zwischen Staatsanwalt und Rechtspfleger bei der Vollstreckung von Straf- und Bußgeldsachen
Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung BT-Drs. 15/1508 (Regierungsentwurf).
BT-Drs. 15/1491 und BT-Drs. 15/999:
Die Zielsetzungen des Bundesratsentwurfs (BT-Drs. 15/1491) und des CDU/CSU-Entwurfs (BT-Drs. 15/999) sind im Wesentlichen gleich und umfassen folgende Gesichtspunkte:
Zivilverfahren:
- Vereinfachung bei Fixierung gerichtlicher Vergleiche und Anhebung zivilprozessualer Wertgrenzen
- Einführung einer begrenzten Bindungswirkung strafgerichtlicher Feststellungen für den Zivilprozess
- Aufhebung der Dokumentationspflicht für richterliche Hinweise und des obligatorischen Güteverfahrens
- Klarstellung für den Einsatz von Proberichtern als originäre Einzelrichter
- Eröffnung der Zweierbesetzung bei Landgericht und Oberlandesgericht und Bestimmung der Oberlandesgerichte als Rechtsbeschwerdegerichte gegen Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte
- Vereinfachung in Grundbuch- und Registersachen
Strafverfahren:
- Änderungen im Recht der Richterablehnung und Vereinfachungen im Ermittlungsverfahren
- Reform der Verteidigungsregelungen und Änderungen hinsichtlich besonderer Verfahrensarten
- Änderung in der Hauptverhandlung, im Rechtsmittelrecht und im gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Änderungen bei den Tilgungsfristen in Zentralregistern
Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Bundesratsentwurf (BT-Drs. 15/1491) und CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/999).