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Ziel des Gesetzes

Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll ein Beitrag zur Beschleunigung des für die Energiewende erforderlichen Netzausbaus geleistet werden. Damit werde es erstmals eine deutschlandweit koordinierte Netzausbauplanung geben.
Dies vermeide Fehlplanungen, die sich bei einer individuellen Planung der Netzbetreiber ergeben könnten. Die vorgesehenen Regeln sollen zudem durch eine starke Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst umfassende Transparenz herstellen. Ziel sei es, größere Akzeptanz für den Leitungsausbau zu erreichen und den Netzausbau so zu beschleunigen.
Der ebenfalls beschlossene „Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze“ soll insbesondere dafür sorgen, dass sich Höchstspannungsleitungen schneller bauen lassen – über Landesgrenzen hinweg.

Einheitliche Genehmigungsverfahren

Große Strommengen würden in Deutschland und Europa über das Höchstspannungsnetz transportiert, das eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität gewährleisten müsse. Um den neuen Herausforderungen durch die Integration erneuerbarer Energien gerecht zu werden, müssten circa 3.600 Kilometer Höchstspannungstrassen bis zum Jahr 2020 neu gebaut werden.
Der Gesetzentwurf sehe bundesweit einheitliche Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen vor, das Verfahren zu vereinfachen und unnötige Bürokratie abzubauen.
Für Stromleitungen mit überregionaler oder europäischer Bedeutung werde es zukünftig eine Bundesfachplanung geben, die die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den betroffenen Ländern durchführen soll.
Das Ergebnis der Bundesfachplanung soll ein Bundesnetzplan sein, in dem die notwendigen Trassenkorridore bundesweit ausgewiesen und für den Bau von Höchstspannungsleitungen reserviert werden.
Auf 110kV-Ebene würden darüber hinaus die Voraussetzungen für den Einsatz von Erdkabeln vereinfacht und einheitliche Genehmigungsverfahren für Freileitungen und Erdkabel eingeführt.

Mehr Akzeptanz beim Leitungsausbau

Durch eine frühzeitige Einbindung in die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sollen die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sei eine parallele Internetnutzung vorgesehen.

Stärkung der Verbraucherrechte

Die Rechte der Verbraucher sollen durch kurze Fristen beim Lieferantenwechsel und klare Regelungen zu Verträgen und Rechnungen sowie für mehr Transparenz gestärkt werden. Zudem werde eine unabhängige Schlichtungsstelle geschaffen, die den Verbrauchern im Energiebereich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und gütliche Einigungen bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen herbeiführen soll.

Unabhängigkeit der Netzbetreiber stärken

Zudem soll die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Bereichen der Energieversorgung („Erzeugung“ und „Vertrieb“) gestärkt werden. Die Transportnetze sollen im Energiebereich als neutraler Marktplatz agieren, um einen flächendeckenden, funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur soll zusätzliche Kompetenzen erhalten, um diese Verpflichtungen erforderlichenfalls durchsetzen zu können.

Aktive Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt

Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen die rechtliche Basis für den breiten Einsatz sogenannter intelligenter Messsysteme schaffen. Diese würden eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen und eine aktive Teilnahme des Verbrauchers am Energiemarkt ermöglichen.

 

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