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Ziel des Gesetzes

Durch die Schaffung des Gesetzes soll die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Das führt vor allem zu Änderungen des Teledienstgesetzes und der Zivilprozessordnung. Zusätzlich ist auch eine Änderung des Teledienstdatenschutzgesetzes vorgesehen. (Vergleiche BT-Drs. 14/6098) Mehr zur Richtlinie siehe Schuldrechtsreform.

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